Potenzialberatung Schleswig-Holstein
Was
Gefördert wird die Inanspruchnahme der Dienstleistungen externer Beratungsunternehmen. Dabei kann sich die Beratung insbesondere auf folgende Inhalte erstrecken:
- Arbeitszeitmodelle
- Personalentwicklung
- Qualifizierungsbedarfe
- Marktpotenzial / Marktauftritt
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Strategische Ausrichtung des Unternehmens
- Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen
- Beratung im Zusammenhang mit Finanzierungs-anträgen
- Verbesserung der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation
- Einführung und Optimierung von Innovationsprozessen, insbesondere Einführung neuer Technologien und Verfahren, Verbesserung des Umweltschutzes, sofern dies nicht nach der Richtlinie "Umweltinnovationen und Arbeit" vom 11. Dezember 2006 (Amtsblatt Schl.-H. S. 1591), in der jeweils geltenden Fassung, gefördert wird
Nicht gefördert werden Beratungen, die den Abbau von Beschäftigten zum Ziel haben, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen beziehen, ferner Gutachten, Prüfungen, Architektur- und sonstige Planungen sowie gezielte Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten.
Wer
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die ihren Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und die die Voraussetzungen der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen erfüllen. Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Beratung fünf oder mehr Jahre bestehen.
Von der Förderung ausgenommen sind Angehörige der freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Finanzdienstleister, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder als vereidigter Buchprüfer tätig sind oder werden wollen.
- Dauer: maximal 10 Beratungstage
- Maximale Förderung: 300 Euro pro Beratungstag
- Bemessungsgrundlage: die geleisteten Beratungstage
- Förderquote: 45 Prozent der zuwendungsfähigen Beratungskosten
- Form: Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung; nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Umfang: Beratungskosten inklusive Auslagen und Reisekosten; nicht jedoch der Umsatzsteuer
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Berater Ernst Grund