Potenzialberatung Schleswig-Holstein


Was

Gefördert wird die Inanspruchnahme der Dienstleistungen externer Beratungsunternehmen. Dabei kann sich die Beratung insbesondere auf folgende Inhalte erstrecken:


Nicht gefördert werden Beratungen, die den Abbau von Beschäftigten zum Ziel haben, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen beziehen, ferner Gutachten, Prüfungen, Architektur- und sonstige Planungen sowie gezielte Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten.


Wer

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die ihren Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und die die Voraussetzungen der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen erfüllen. Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Beratung fünf oder mehr Jahre bestehen.

Von der Förderung ausgenommen sind Angehörige der freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Finanzdienstleister, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder als vereidigter Buchprüfer tätig sind oder werden wollen.


Wie
  • Dauer: maximal 10 Beratungstage
  • Maximale Förderung: 300 Euro pro Beratungstag
  • Bemessungsgrundlage: die geleisteten Beratungstage
  • Förderquote: 45 Prozent der zuwendungsfähigen Beratungskosten
  • Form: Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung; nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Umfang: Beratungskosten inklusive Auslagen und Reisekosten; nicht jedoch der Umsatzsteuer

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